Windenergie in Sachsen-Anhalt: 2,3 Prozent “Windfläche” für Halle bestimmt

Windräder
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Magdeburg. STK. Eine heute von der Landesregierung verabschiedete Änderung des Landesentwicklungsgesetzes legt die neuen Teilflächenziele für Windenergie an Land in Sachsen-Anhalt fest. „Damit wird der bundesweit vorgegebene Windflächenanteil von durchschnittlich 2,2 Prozent im Land erreicht. Zugleich sind wir mit der Gesetzesänderung in der Lage, den Ausbau der Windenergie planerisch rechtssicher zu steuern“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute nach der Kabinettssitzung.

Mit Inkrafttreten des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (01.02.2023) sind die Länder verpflichtet, bis 2027 bzw. 2032 einen Mindestanteil der jeweiligen Landesflächen für die Nutzung der Windenergie an Land auszuweisen.

Nach den Worten der Ministerin sieht der vorliegende Gesetzentwurf folgende Teilflächenziele für die einzelnen Planungsregionen des Landes Sachsen-Anhalt vor:

  • Halle (Saale)
    1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent
  • Magdeburg
    1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent
  • Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
    1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent
  • Altmark
    1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent
  • Harz
    1,2 Prozent bzw. 1,6 Prozent

Die Planungsregion Harz solle aufgrund ihrer naturräumlichen und morphologischen Bedingungen sowie des Vorkommens geschützter Arten, wie dem Rotmilan, eine Regionsfläche von lediglich 1,6 Prozent für Windenergienutzung zur Verfügung stellen, erläuterte die Ministerin. Das führe zu der moderaten Erhöhung des Flächenanteils in den anderen Landesteilen.

„Die Regionalen Planungsgemeinschaften hierzulande werden bei der Ausweisung der Windflächen eine zentrale Rolle übernehmen“, betonte Lydia Hüskens. Der Gesetzentwurf sehe daher außerdem vor, die fünf Planungsgemeinschaften finanziell und personell stärker aufzustellen, damit die bundesrechtlichen Vorgaben fristgerecht umgesetzt werden könnten. „Dazu wollen wir bereits in diesem Jahr die bisher zur Verfügung stehenden Mittel verdoppeln und von 400.000 auf 800.000 Euro aufstocken“, kündigte die Ministerin vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landeshaushalts für 2023 an.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere notwendige Anpassungen des Landesrechts an das Wind-an-Land-Gesetz, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Nach einer rund vierwöchigen Anhörung – unter anderem der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern und des Waldbesitzerverbandes sowie der landwirtschaftlichen und Naturschutzverbände – befasst sich das Kabinett erneut mit dem Entwurf des Gesetzes, bevor es vom Landtag verabschiedet werden kann.