Im I. Quartal 2023 leichter Anstieg der Insolvenzanträge

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Halle. StatLa. Im I. Quartal 2023 gingen bei den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 684 Anträge auf Insolvenzverfahren ein. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahresquartal die Zahl beantragten Verfahren nur leicht (+2,1 %).

Im I. Quartal 2023 wurden 63 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren fast genauso viele wie im I. Quartal 2022 (67). Von den angemeldeten Insolvenzverfahren wurden 45 eröffnet. Die Eröffnungsquote der Unternehmensinsolvenzverfahren lag damit im I. Quartal bei 71,4 %. Mangels Masse abgewiesen wurden 28,6 % der Anträge.

Aus dem Baugewerbe gingen 11 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. 9 Anträge kamen jeweils aus den Wirtschaftsbereichen Gastgewerbe sowie Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, hier beispielsweise 3 Verfahren im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Gebäudebetreuung.

Neben Unternehmen beantragten im I. Quartal 2023 insgesamt 621 sonstige Schuldnerinnen und Schuldner eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (+3,0 % gegenüber dem I. Quartal 2021). Zum überwiegenden Teil (513) handelte es sich um Verbraucherinnen und Verbraucher, von denen damit 38 (+8,0 %) mehr Insolvenzanträge gestellt wurden. Weitere 102 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgten durch ehemals selbstständig Tätige. Das war ein Rückgang um 15,0 %. Die übrigen 6 Insolvenzanträge betrafen natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., Nachlässe und Gesamtgut.