Kommunale Schulden in Sachsen-Anhalt im vergangenem Jahr angestiegen

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Halle/StatLa. Am Jahresende 2025 betrug der Schuldenstand der Kernhaushalte der Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt 3.711,0 Mio. Euro. Das waren 264,3 Mio. Euro mehr als ein Jahr zuvor (+7,7 %).

Je Einwohnerin und Einwohner bedeutete das 1.746,08 Euro Schulden (+134,73 Euro). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stiegen 2025 die Kredite um 173,5 Mio. Euro an (+8,8 %) und die Kassenkredite um 90,8 Mio. Euro (+6,2 %).

142 Kommunen reduzierten 2025 Schulden

Schuldenfrei waren am Jahresende 2025 die Städte Klötze und Braunsbedra, die Gemeinde Schkopau und 39 Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden. 142 Kommunen reduzierten ihre Schulden 2025 gegenüber dem Vorjahr. In 73 Kommunen stieg der Schuldenstand. Je Einwohnerin und Einwohner reduzierte sich der Schuldenstand in 138 Kommunen und stieg in 76.

Fast 40 % der kommunalen Schulden entfielen auf die kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt

39,2 % der kommunalen Schulden 2025 entfielen auf die 3 kreisfreien Städte. Je Einwohnerin und Einwohner waren die kreisfreien Städte im Schnitt mit 2.666,91 Euro verschuldet, 303,14 Euro mehr als ein Jahr zuvor. In der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau stiegen 2025 die Kredite auf 53,6 Mio. Euro (+33,3 %). Kassenkredite meldete Dessau-Roßlau nicht.

Die kreisfreie Stadt Halle (Saale) war die Kommune mit der höchsten Verschuldung in Sachsen-Anhalt. Die Kredite stiegen auf 368,7 Mio. Euro (+19,1 %). Dazu kamen Kassenkredite in Höhe von 442,5 Mio. Euro (+16,0 %).

Der Schuldenstand betrug damit insgesamt 811,2 Mio. Euro (+17,4 %). Auch die Landeshauptstadt Magdeburg meldete eine höhere Verschuldung als im Jahr zuvor. Die Kredite betrugen 483,0 Mio. Euro (+5,3 %), die Kassenkredite 105,5 Mio. Euro (+5,9 %). In Summe bedeutete das 588,4 Mio. Euro Schulden.

Kreisangehörige Gemeinden mit 1.407,0 Mio. Euro verschuldet

Zum Jahresende 2025 betrugen die Schulden der kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden 1.407,0 Mio. Euro. Das entsprach 37,9 % der kommunalen Schulden. Davon entfielen 904,3 Mio. Euro (64,3 %) auf Kredite und 502,7 Mio. Euro (35,7 %) auf Kassenkredite. Die Pro-Kopf-Verschuldung lag bei 890,24 Euro und damit 51,07 Euro höher als ein Jahr zuvor.

Fünf Einheitsgemeinden wiesen Kassenkredite von mehr als 20,0 Mio. Euro aus. Den höchsten Stand meldete die Lutherstadt Wittenberg mit 56,5 Mio. Euro. Bei den Krediten lag die Stadt Weißenfels mit 51,9 Mio. Euro an der Spitze, gefolgt von der Lutherstadt Wittenberg mit 51,4 Mio. Euro. Insgesamt hatten elf weitere Gemeinden Kreditverbindlichkeiten von jeweils mehr als 20,0 Mio. Euro.

Höchste Pro-Kopf-Verschuldung in der Stadt Nienburg (Saale)

Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung verzeichneten die Stadt Nienburg (Saale) mit 5.658,94 Euro und die Gemeinde Zielitz mit 4.051,40 Euro. In Nienburg waren gestiegene Personal-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie gesetzlich verpflichtende Auszahlungen wesentliche Ursachen für den Liquiditätsbedarf. In Zielitz wurden die ausgewiesenen Kredite überwiegend vollständig erstattet, unter anderem für Altschulden und die Schulsanierung.

Die größte Pro-Kopf-Zunahme der Verschuldung gab es in Teutschenthal: Sie stieg von 585,73 Euro Ende 2024 auf 1.704,18 Euro Ende 2025. Ursache waren vor allem Investitionen in den Neubau einer Grundschule und Kindertagesstätte sowie den Ausbau kommunaler Straßen.

Landkreise meldeten 850,9 Mio. Euro Schulden

Die elf Landkreise Sachsen-Anhalts wiesen zum Jahresende 2025 Schulden von insgesamt 850,9 Mio. Euro aus. Das entsprach 22,9 % der kommunalen Schulden. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung lag bei 538,36 Euro. Den höchsten Schuldenstand meldete der Landkreis Mansfeld-Südharz mit 189,0 Mio. Euro, gefolgt vom Landkreis Harz (124,2 Mio. Euro) und dem Salzlandkreis (112,1 Mio. Euro). Die geringsten Schulden verzeichnete der Altmarkkreis Salzwedel mit 29,5 Mio. Euro.

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Die Angaben stammen aus der Statistik der jährlichen Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände. Kassenkredite (Kredite zur Liquiditätssicherung) umfassen in der Regel kurzfristige Verbindlichkeiten zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen. Kassenkredite dienen nicht investiven Zwecken, sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft bzw. der Liquiditätssicherung. Zu den Kassenkrediten gehören auch Kontokorrentkredite, empfangene Barsicherheiten aus Derivatgeschäften sowie Schuldscheindarlehen für Liquiditätszwecke. Kredite entstehen, wenn Gläubiger Mittel an Schuldner entweder direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers gewähren und diese Mittel entweder in einem nicht begebbaren (übertragbaren) Titel oder gar nicht verbrieft sind. Auch unverzinsliche Kredite sowie Schuldscheindarlehen für Investitionszwecke sind in den Krediten enthalten.