Land zahlt Heizkostenzuschuss Ende September auch ohne Antrag aus

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Magdeburg. MID/LSA. Sachsen-Anhalt zahlt den einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldberechtigte und BAföG-EmpfängerInnen Ende September 2022 aus. Eine entsprechende Verordnung, die die Auszahlung regelt, hat die Landesregierung auf den Weg gebracht.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt automatisch und zusammen mit der jeweiligen Monatszahlung. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Heizkostenzuschussgesetz und ist im Wohngeld nach Anzahl der Haushaltsmitglieder gestaffelt. Für Wohngeldempfänger beträgt der Zuschuss mindestens 270 Euro und steigt je nach Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

BAföG-EmpfängerInnen erhalten einmalig 230 Euro.