Unversicherte zurück in die Gesundheitsversorgung bringen: Sachsen-Anhalt fördert Aufbau einer landesweiten Clearingstelle

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Magdeburg/MS. Mit einer landesweiten Clearingstelle Gesundheitsversorgung möchte Sachsen-Anhalt Menschen stärker unter die Arme greifen, die keinen bzw. nur einen eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem haben. Dazu zählen Betroffene ohne Papiere oder Aufenthaltstitel, ohne festen Wohnsitz oder auch Menschen, die aufgrund von persönlichen oder finanziellen Problemen aus der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden.

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Wir dürfen diejenigen, die durch das Netz fallen, nicht im Stich lassen. Sie haben ein Recht auf gesundheitliche Versorgung. Die neue Clearingstelle hilft dabei, Wege in die Regelversorgung zu eröffnen, Ansprüche zu klären und notwendige Behandlungen zu ermöglichen. Damit schließen wir eine wichtige Versorgungslücke für Menschen, die bislang keinen oder nur eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem haben.“

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fördert den Projektträger Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt gGmbH im aktuellen Jahr mit 291.300 Euro für Personal-, Sach- und Behandlungskosten. Eine fünfmonatige Pilotphase des Trägers hat den Bedarf an einer koordinierten Unterstützung belegt: In 27 Beratungen konnten insgesamt 21 Behandlungsscheine ausgestellt und komplexe Fallkonstellationen aufgelöst werden.

Benjamin Gehne, stellv. Geschäftsführer von Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt: „Krank zu sein und nicht zu wissen, ob man behandelt wird: Eine schreckliche Vorstellung und gleichzeitig bittere Realität für mehrere tausend Menschen in Sachsen-Anhalt. Mit der Clearingstelle geben wir ihnen ein Stück Sicherheit zurück, öffnen den Weg in die reguläre Krankenversorgung und schaffen Klarheit für Praxen und Kliniken.“

Mitarbeitende der neuen Anlaufstelle unterstützen Betroffene insbesondere bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen, Hilfe bei der Antragstellung sowie – in Einzelfällen – die Begleitung zu Krankenkassen, Jobcentern, Sozialämtern oder Ausländerbehörden. Darüber hinaus stellen sie bei Bedarf einen landesweit gültigen, pseudonymisierten Behandlungsschein aus. Dieser sichert – analog zu den Behandlungsscheinen der Sozialämter – die Kostenübernahme für notwendige Behandlungen durch die Leistungserbringenden ab. Voraussetzung für die Ausstellung ist jeweils ein vorheriges Beratungs- bzw. Clearinggespräch. Bei Bedarf kann auf ein Netzwerk von Sprachmittlerinnen und Sprachmittler zurückgegriffen werden, um eine problemlose Kommunikation zwischen Betroffenen, der Ärzteschaft und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern zu gewährleisten.