Halle-Attentäter nutze bei Geiselnahme in der JVA Burg selbst gebastelte Waffe

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Update zu den Ermittlungen 

Naumburg. GenStA. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ermittelt in einem Fall, in welchem dem
Halle-Attentäters zur Last gelegt wird, am Abend des 12. Dezember 2022 in der Justizvollzugsanstalt Burg Vollzugsbeamte in seine Gewalt gebracht zu haben, um aus dem Gefängnis zu fliehen. Die Handlung konnte unterbunden werden.

Gutachten zur Waffe liegt vor

Bei diesem Geschehen, dessen strafrechtliche Beurteilung durch die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg derzeit abgeschlossen wird, ist ein Gegenstand verwendet worden, der zwischenzeitlich durch das Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) untersucht worden ist.

Nach dem vorliegenden Gutachten des kriminaltechnischen Instituts beim BKA vom 29.03.2023 handelt es sich um eine selbst gebastelte, manuelle Apparatur, die geeignet war, leichte Geschosse abzugeben. Der Schussapparat bestand hauptsächlich aus Bauteilen eines Tackers, einem Holzstift, Drähten und aus einem kleinen Metallrohr (10 cm x 0,7 cm), welches als Lauf diente. Am Griffstück des inkriminierten Gegenstandes befand sich ein Batteriepack mit mehreren handelsüblichen AA-Batterien (Mignonzellen).

Bei der Untersuchung der Apparatur fanden sich in deren Lauf Teile einer Patrone, die offenbar ebenfalls aus Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs zusammengesetzt war (u. a. Druckknopf eines Kugelschreibers).

Als schussfähiger, waffenähnlicher Gegenstand dürfte die Apparatur dem Waffengesetz unterfallen. Deren Auftreffenergie bei einem durchgeführten Schussversuch betrug < 0,4 Joule aus 20cm Entfernung (zum Vergleich: Bei einem Luftgewehr beträgt die kinetische Energie des Projektils beim Verlassen des Laufs bis zu 7,5 Joule).