Ermittlungen zur Geiselnahme in der JVA Burg abgeschlossen

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Naumburg. GenStA. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat die Ermittlungen im Fall der Geiselnahme am Abend des 12. Dezember 2022 in der JVA Burg zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Stendal erhoben.

Der Strafgefangene Stephan B. (Halle-Attentäter) erscheint hinreichend verdächtig, am Vorfallsabend zwischen 21 und 21.34 Uhr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Burg zwei Bedienstete in seine Gewalt gebracht zu haben, um diese durch Drohung mit dem Tod oder schwerer Körperverletzung zum Öffnen von Türen und Toren zwecks eigener Flucht zu nötigen. Dieses Geschehen begründet nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft den Tatverdacht einer vollendeten Geiselnahme gemäß § 239b Abs. 1 StGB.

Da der Strafgefangene seine Drohung mit einem selbstgefertigten Schussapparat verwirklicht haben soll, und zwar unter Vorhalten des Apparats und dem Hinweis darauf, dass es sich um eine geladene Waffe handele, wird ihm zudem ein tateinheitlicher Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt (§§ 2 Abs. 3, 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG).

Der Strafgefangene konnte auf diese Weise bis auf den Innenhof der Justizvollzugsanstalt unmittelbar vor der Kfz-Schleuse und der Pforte vordringen. Hier soll er mit dem Schussapparat einmal zur Warnung in die Luft geschossen haben und dabei bekundet haben, der nächste Schuss sitze.

Die Außentore der Anstalt blieben indes verschlossen, sodass eine Flucht verhindert werden konnte. Der Strafgefangene konnte letztlich von Justizvollzugsbediensteten überwältigt werden.

Der Gesetzgeber sieht für den Fall der Verurteilung einen Strafrahmen von 5-15 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.