Ab dem 01.02.2024 sollen in Halle neue Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) für Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) gelten. Die KdU-Sätze sollen zwischen 35 Euro und 74 Euro und damit im Maximum um 10 Prozent erhöht werden.
Tabelle: KDU-Sätze ab 01.02.2024
Die Stadt Halle hatte die Firma Analyse und Konzepte aus Hamburg beauftragt, die neuen KdU-Sätze zu ermitteln. Die Firma hat in diesem Jahr bereits den aktuellen Mietspiegel für Halle erstellt.