AWO zum Bürgergeld: Armutsbekämpfung sieht anders aus

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Halle. AWO. Der neue Bürgergeldkompromiss überwindet aus Sicht der AWO Sachsen-Anhalt keineswegs Hartz IV. Es schafft allenfalls einige Verbesserungen, die zu begrüßen sind, aber keineswegs ausreichen. Ihre Umsetzung hängt zudem von der tatsächlichen Bereitstellung ausreichender Mittel für qualitative Weiterbildung und einem Kulturwandel in den Jobcentern ab.

„Eine wirkliche Reform wäre ein Bürgergeld, das tatsächlich gesellschaftliche Teilhabe der Bezieher*innen sicherstellt und ihnen gleichzeitig eine wirkliche und nachhaltige Integration in gute Arbeit bietet“, erklärt Barbara Höckmann, Vorsitzende des Präsidiums des AWO Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

„Der mit dem Kompromiss gestrichene Verzicht auf die Vertrauenszeit und eine Sanktionierung ab Antragsstellung macht auch den Abschluss einer freiwilligen Kooperationsvereinbarung auf Augenhöhe zur Farce. Statt Respekt und Augenhöhe wieder Kontrolle und Bestrafung.“

Die Verkürzung der Karenzzeit für die Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten auf ein Jahr zwingt Menschen dazu, die Kosten, die über der Angemessenheit liegen, dann selbst zu tragen und aus ihren dürftigen Regelbedarfen zu finanzieren. Die Aufforderung, in andere (wenn überhaupt verfügbare) Wohnungen umzuziehen, die nach kommunalen Unterkunftsrichtlinien angemessen sind, verstärkt eine bereits existierende extreme Segregation und zwingt Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, ihr vertrautes soziales Umfeld aufzugeben.

„Die Erhöhung der Regelbedarfe ab 2023 (eine derartige Erhöhung habe es in der 17-jährigen Geschichte des SGB II nicht gegeben) als Erfolg zu feiern, wie es auch aus Regierungskreisen in Sachsen-Anhalt verlautbart wird, und zu behaupten, dabei handele es sich um existenzsichernde Leistungen, ist realitätsfern und verhöhnt die Betroffenen“, so Barbara Höckmann. „Seit Jahren ist bekannt, dass die Regelbedarfe nicht bedarfsdeckend sind und die derzeitigen Inflationsraten und gerade ins Haus flatternden Erhöhungen der Energiekosten um durchschnittlich 61 % ab 2023 zeigen die Absurdität dieser Aussage. Die damit verbundenen Kaufkraftverluste werden mit den 50 Euro Erhöhung des Eckregelbedarfs nicht mal im Ansatz ausgeglichen. Während Ampel und Union die jetzt getroffenen Regelungen für das Bürgergeld feiern, ist nichts mehr zu hören von einer veränderten Regelbedarfsfeststellung, die zu bedarfsgerechten und damit armutssicheren Ergebnissen führt und ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Also werden Menschen weiterhin bei den Tafeln und Kleiderkammern anstehen und sind von einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen. Die von der Union entfachte Sozialneiddebatte zeigt damit in der Gesellschaft traurige Wirkung. Das sind bittere Aussichten.“

Umso wichtiger ist es, in Sachsen-Anhalt eine ständige Landesarmutskonferenz als übergreifendes und dauerhaftes zivilgesellschaftliches Netzwerk zu gründen. Sie soll Kräfte bündeln, Aktivitäten gegen Armut vernetzen und sich konsequent für die Verbesserung der Lebensbedingungen armer Menschen in Sachsen-Anhalt einsetzen.

Der Grundstein hierfür wurde in der Armutskonferenz der AWO am 10.11.22 gelegt, in der ca. 300 Teilnehmende den politischen Handlungsbedarf zur Armutsbekämpfung in Sachsen-Anhalt diskutierten und zahlreiche Verbände ihr Interesse an der Landesarmutskonferenz bekundeten.