Mit der richtigen Mülltrennung Tieren das Leben retten

Biotonne
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Merseburg. LKS. In den letzten Jahren haben Kunststoffe, insbesondere Gummis zum Tode mehrerer junger Weißstörche geführt. Die Jungvögel halten die Gummis in den Kompostmieten für Regenwürmer. Junge Störche können unverdauliche Sachen nicht wie ihre älteren Artgenossen als „Gewölle“ wieder hervorbringen. Eine zunehmende Ansammlung von Gummis führt daher zum Magenverschluss und zum Tode des Jungtiers. Zudem wurde beobachtet, dass Störche Kunststoffe zum Nestbau verwenden. Bei Regen kann es daher zur Wasseransammlung im Horst und zum Ertrinken von Jungtieren kommen.

Viele Fehler bei Müllentsorgung in der Biotonne

Im Saalekreis wurden in der Biotonne, aber auch in anderen Abfallbehältern sehr viele Fehlwürfe festgestellt. Bei Bioabfällen stellt die falsche Mülltrennung ein besonderes Problem dar. Die Abfälle der Biotonne werden kompostiert. Kunststoffe und andere Restabfälle werden dabei nicht zersetzt und müssen aufwendig ausgesiebt werden. Die ausgesiebten Abfälle müssen aufgrund ihrer heterogenen Zusammensetzung in die thermische Abfallverwertung verbracht und können nicht stofflich zu neuen Produkten aufgearbeitet werden. Das Aussieben als auch die thermische Verwertung verursachen hohe Kosten, die auf die Abfallgebühren umgelegt werden müssen.

Die Kreisverwaltung appelliert daher eindringlich an alle, dass in die Biotonne ausschließlich biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Abfälle entsorgt werden. Selbst das Entfernen eines Gummis um den verwelkten Blumenstrauß oder von einem Bund Radieschen vor dessen Einwurf in die Biotonne und das Leeren des mit Bioabfällen gefüllten Kunststoffbeutels über der Biotonne kann Tieren das Leben retten!

Vor dem Leeren der Biotonnen aber auch anderer Abfallbehälter wird der Entsorger sowie die Abfallbehörde verstärkt Kontrollen durchführen. Um auch Fehlbefüllungen am Boden der Biotonnen feststellen zu können, werden diese künftig stichprobenartig ausgetauscht und der Inhalt auf dem Betriebshof des Entsorgers geprüft.

Bei festgestellten Fehlbefüllungen wird per Aufkleber auf der Biotonne zur Nachsortierung bis zur nächsten turnusmäßigen Leerung aufgefordert. Dies ist aus hygienischen Gründen nicht immer umzusetzen, deswegen wird einmalig parallel die kostenpflichtige Entsorgung als Restabfall nach entsprechender Beauftragung durch den Nutzer der Biotonne angeboten. Neben der gewichtsabhängigen Gebühr werden dabei Behälterleerungsgebühren anfallen. Spätestens im Wiederholungsfall werden Verwarngelder verhängt oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.