Azubis in Halle können „U25-Sprecher“ wählen: NGG ruft zur „Junior-Wahl“ auf

Ein Wörtchen im Betrieb mitreden: Jugendliche wählen jetzt ihre „U25-Sprecher“ – nämlich die Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen (JAV). Foto: NGG / Florian Göricke.

Halle. NGG. „Junges Sprachrohr“ in den Betrieben: In Halle stimmen Azubis und junge Beschäftigte demnächst über ihre „U25-Sprecher“ ab. Die Vorbereitungen für die Wahlen im Herbst laufen jetzt an. Es geht um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen – kurz: JAV. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen.

„Es ist wichtig, die ‚Junior-Wahlen‘ im eigenen Betrieb jetzt auf die Beine zu stellen – egal, ob in der Firma mit Fließband oder in der Verwaltung“, sagt Christian Ullmann. Denn bei der JAV gehe es um eine „starke Stimme der Jugendlichen und jungen Erwachsenen“, so der Geschäftsführer der NGG Leipzig-Halle-Dessau.

„Die JAV kann im Betrieb ein wichtiges Wörtchen mitreden. Zum Beispiel dann, wenn es um gute Ausbildungsbedingungen geht: um Fahrkosten- oder Wohnheimzuschüsse für Azubis. Und bei der Ausbildungsqualität sind ruhige Orte zum Lernen genauso wichtig wie die Anschaffung von Fachliteratur und Tablets durch den Betrieb“, so Christian Ullmann. Auch die Übernahme nach der Ausbildung und die betriebliche Weiterbildung seien wichtige Themen.

Außerdem könne eine JAV über die Gewerkschaft auch Einfluss auf die Azubi-Vergütungen nehmen, wenn die NGG darüber am Tariftisch mit den Arbeitgebern verhandele. Vor allem sei der „Junior-Betriebsrat“ aber ein „wichtiges Scharnier zum Meister und zur Geschäftsführung“: „Wenn’s mal klemmt, können die gewählten Jugendlichen der JAV echte Problemlöser sein. Sie helfen bei individuellen Schwierigkeiten genauso wie bei einem miesen Betriebsklima“, sagt Christian Ullmann von der NGG Leipzig-Halle-Dessau.

Die JAV-Wahlen laufen vom 1. Oktober bis zum 30. November in Betrieben und Behörden in Halle. Voraussetzung ist, dass es dort mindestens fünf Jugendliche oder Auszubildende und bereits einen Betriebsrat gibt. Seine Stimme abgeben darf jeder Beschäftigte, der unter 18 Jahre alt ist. Ebenso grundsätzlich alle Azubis. Und auf die Kandidatenliste kann jeder Auszubildende sowie jeder Beschäftigte unter 25 Jahren.

„Es kommt jetzt darauf an, die Wahlen in Halle gut vorzubereiten“, sagt Christian Ullmann. Jugendliche, die in Betrieben arbeiten, für die die NGG zuständig ist – also in der Lebensmittel- und Getränkeproduktion zum Beispiel – können sich an die NGG Leipzig-Halle-Dessau wenden, um Wahlunterstützung zu bekommen:

Fon: (0341) 688 43 240
Mail: Region.leipzig-halle-dessau@ngg.net

Informationen rund um die JAV-Wahl gibt es auch unter: www.jav-portal.de.