Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Halle gesucht

Justizzentrum Halle Gericht
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LKS. Der Landkreis Saalekreis sucht für das Verwaltungsgericht Halle Bürgerinnen und Bürger, die in der Amtsperiode vom 01.02.2025 bis 31.01.2030 ehrenamtlich als Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig sein wollen.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die keine juristischen Vorkenntnisse brauchen, wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Sie werden von der Arbeit freigestellt, erhalten Verdienstausfall ersetzt sowie Fahrtkosten erstattet und werden in der Regel jährlich zu zwölf Sitzungstagen herangezogen.

Voraussetzungen:

  • deutsche Staatsbürgerschaft
  • die Vollendung des 25. Lebensjahres am 01.02.2025
  • Wohnsitz im Landkreis Saalekreis

Bewerbungen sind bis zum 30.06.2024 schriftlich an das Rechtsamt des Landkreises Saalekreis, Domplatz 9, 06217 Merseburg, oder per E-Mail an rechtsamt@saalekreis.de zu richten.

Für die Bewerbung sind folgende Daten erforderlich:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Beruf
  • vollständige Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse.

Von einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ausgeschlossen sind Mitglieder des Bundestags, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Richter, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Darüber hinaus sind Personen ausgeschlossen, die infolge Richterspruchs (Urteil) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, die nicht das Wahlrecht der gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen und die sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Rechtsamt wenden unter der Rufnummer: 03461 – 40 2211.