Schülerbeförderung im Saalekreis: Änderungen bei der Fahrkostenrückerstattung

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Merseburg. LKS. Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird der Landkreis Saalekreis bei der Fahrkostenrückerstattung ausschließlich nur noch die Kosten in Höhe des ABOs Azubi im Tarif des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) als maximalen Erstattungsbetrag anrechnen, soweit keine günstigeren Tarife, wie z. B. das 9-Euro-Ticket, verfügbar sind.

Um keine Selbstkosten bei der Beantragung der Fahrkostenrückerstattung aufgrund tatsächlich genutzter höherpreisiger Fahrkarten (z. B. Monatsfahrkarten oder Wochenfahrkarten) tragen zu müssen, wird daher empfohlen, mit Beginn des Schuljahres 2022/23 das angebotene ABO Azubi der Verkehrsbetriebe zu nutzen. Dies gilt ebenso für die Erstattung der Kilometerabrechnung. Das Fristende zur Einreichung eines Antrages zur Fahrkostenrückerstattung für das Schuljahr 2022/2023 ist der 30. September 2023.

Aktuelle Antragsformulare zur Fahrkostenrückerstattung: www.saalekreis.de/de/schuelerbefoerderung.html

Informationen zum ABO Azubi-Angebot des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV): https://www.mdv.de/ticket/abo-azubi/