Halle. UMH. Am 26. Januar 2023 findet bundesweit der Tag der PatientInnen statt. Aus diesem Anlass stellt das Universitätsklinikum Halle ein Angebot vor, welches PatientInnen stärkt und unterstützt. Ob Probleme bei der Organisation des Krankenhausaufenthalts, Missverständnisse im Gespräch mit Ärzt:innen oder Unzufriedenheiten bei der Behandlung: Es gibt Situationen, in denen benötigen PatientInnen fachkundige und vertrauensvolle Unterstützung. Deshalb setzen sich an der Universitätsmedizin Halle mehrere ehrenamtliche Patientenfürsprechende für die Belange von Patient:innen und deren Angehörigen ein, zusätzlich zum allgemeinen Qualitäts- und Beschwerdemanagement.
„Wir informieren und beraten Patient:innen und deren Angehörige, wenn diese sich an uns wenden. Wir unterstützen sie und stärken sie in ihren Rechten“, sagt Marion Conrad, seit Juli 2022 als Patientenfürsprecherin im Einsatz. Vor ihrem Ruhestand hat sie lange Jahre als Oberschwester und später als Produktmanagerin an der Universitätsmedizin Halle gearbeitet.
Nach der Kontaktaufnahme per Telefon oder persönlich in den festen Sprechstunden findet ein vertrauliches Gespräch zwischen Hilfesuchenden und Patientenfürsprecher:in statt, in dem das Anliegen geschildert wird. Ein Gesprächsprotokoll dokumentiert den Fall. Gemeinsam wird dann nach einer Lösung gesucht. „Das kann zum Beispiel ein schlichtendes Gespräch mit Mitarbeitenden des Klinikums sein oder ein Schreiben an die pflegerische Leitung oder den Klinikdirektor“, erklärt Marion Conrad. Zuvor müssen die Patient:innen oder deren Angehörige die Fürsprechenden von ihrer Schweigepflicht befreien. Viele Probleme ließen sich so auf kurzem Weg lösen. „Haben Sie keine Scheu, sich an uns zu wenden“, richtet sich Marion Conrad direkt an die Patient:innen. „Wir sind da, um Ihnen zu helfen.“
Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein „patientenorientiertes Beschwerdemanagement“ vorzuhalten. Darunter fallen auch Patientenfürsprechende, die vom Krankenhausträger für die Dauer von vier Jahren bestellt werden können. Die Rahmenbedingungen sind im Krankenhausgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Eine medizinische oder Rechtsberatung gehört ausdrücklich nicht zu den Aufgaben.
„Es ist gut und wichtig, dass unsere Patient:innen sich vertrauensvoll an eine neutrale Person wenden können, die die Abläufe und Ansprechpartner:innen bei uns im Haus gut kennt“, sagt Prof. Dr. Thomas Moesta, Ärztlicher Direktor und Vorsitzender des Klinikumsvorstands der Universitätsmedizin Halle. „Die Patientenfürsprechenden leisten einen wichtigen Beitrag für die Zufriedenheit unserer Patient:innen und so auch für die Qualität der Krankenversorgung. Wir als Klinikumsvorstand unterstützen sie voll und ganz in ihrer Arbeit.“
Kontakt zu den Patientenfürsprechenden der Universitätsmedizin Halle
Telefon: 0345 557 4431
Sprechzeiten: Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat: 15:00 bis 16:30 Uhr, jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat: 10:00 bis 11:30 Uhr
Webseite: www.medizin.uni-halle.de/patientenfuersprecher