
Halle. AG. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am heutigen Tag zwei Klimaaktivisten zu Geldstrafen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung verurteilt. Ursprünglich angeklagt war eine gemeinschädliche Sachbeschädigung, welche jedoch nicht festgestellt werden konnte.
Die beiden angeklagten Aktivisten hatten nach den Feststellungen des Amtsgerichts die Glasfassade des Auditorium Maximum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit orangener Farbe besprüht. Sie selbst gingen davon aus, wegen des aus ihrer Sicht immer stärker zutage tretenden Klimanotstandes hierzu berechtigt gewesen zu sein. Das Amtsgericht konnte dieser Argumentation allerdings nicht folgen und verurteilte zu Geldstrafen von 2.400 Euro (120 Tagessätze zu 20 Euro) und 2.000 Euro (100 Tagessätze zu 20 Euro). Die von den Angeklagten zur Tatbegehung genutzten Feuerlöscher wurden im Urteil eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unangenehm fiel das Verhalten der Angeklagten während der Urteilsverkündung auf. Als sie feststellten, dass das Amtsgericht ihrer Argumentation nicht folgen würde, standen sie einfach auf und verließen noch während laufender Urteilsverkündung den Sitzungssaal.