Merseburg. LKS. Anhaltende Trockenheit und geringer Niederschlag sorgen für immer niedrigere Pegelstände in Seen, Teichen, Flüssen und Bächen des Saalekreises. Mehrere aufeinanderfolgende niederschlagsarme Jahre haben verhindert, dass sich Grund- und Oberflächengewässer erholen konnten. Diese Situation verschärft sich zunehmend. Nicht nur Ackerflächen, Bäume und Nutzpflanzen sind von der Trockenheit bedroht, sondern auch alle Lebewesen an und in Gewässern.
Aus diesem Grund hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme durch technische Hilfsmittel zu Bewässerungszwecken verbietet. So kann auch von wasserrechtlichen Erlaubnissen vorerst kein Gebrauch gemacht werden. Eine Ausnahme bildet die Landwirtschaft.
Die Wassersparmaßnahmen sollen auch das weitere Absinken des Grundwasserstandes verhindern beziehungsweise verringern. Daher wird zusätzlich die Nutzung von Brunnen zur Bewässerung öffentlicher und privater Grünflächen sowie von Sportanlagen in der Zeit zwischen 08:00 und 18:00 Uhr untersagt.
Begründete Ausnahmen von diesen Regelungen können schriftlich bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Saalekreis beantragt werden.
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 14. Juli zunächst bis zum 30. September 2022.