Diskussion um Fusion von HWG und GWG öffnet “Büchse der Pandora”

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Die Fraktion “Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER” hat in der heutigen Stadtratssitzung die erneute Prüfung einer Fusion von HWG und GWG beantragt. Die Fraktion erhofft sich von einer Fusion eine finanzielle Entlastung des städtischen Haushaltes. Fraktionsmitglied Johannes Menke sieht beide Gesellschaften in Konkurrenz zueinander stehen, nachdem die GWG auch in Bereichen der Stadt investiert hat, in denen die HWG bereits tätig ist. Von einer möglichen Fusion erhofft sich seine Fraktion Synergieeffekte und eine Verbesserung der Gewinnsituation beider Gesellschaften.

Bereits 2010 wurde eine Fusion beider kommunaler Wohnungsunternehmen intensiv geprüft. Seinerzeit wurde eine Fusion jedoch aus steuerrechtlichen Gründen und aufgrund des Risikos “hoher Reibungsverluste und des Scheiterns der Umsetzung” verworfen.

Bodo Meerheim, Fraktion “Die Linke” und Vorsitzender des Aufsichtsrates der GWG, verwies in der Sitzung auf das abschließende Gutachten aus 2010 und die nicht wesentlich geänderte Situation. Er kritisierte die Fraktion “Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER” dafür, dass sie die Geschäftsführerinnen der beiden Gesellschaften nicht bereits vor Einbringung des Antrages eingebunden haben. Er warnte zudem davor, dass Beschlüsse an den Gesellschaften vorbei gefasst werden und plädierte dafür, die Geschäftsführerinnen zu den anstehenden Ausschusssitzungen einzuladen. Auch habe die Fraktion “Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER” mit ihrem Antrag die “Büchse der Pandora” geöffnet, da allein der Antrag für Unruhe und Angst unter den Beschäftigten beider Gesellschaften geführt hat. “Allein die Diskussion entfacht in Größenordnung Unwohlsein”. Meehrheim hofft nun, dass der Antrag in den Ausschüssen “stirbt”.

Ob es zu einer erneuten Prüfung einer Fusion kommt, wird nun in verschiedenen Ausschüssen diskutiert. Laut Stadtverwaltung lohnt sich der nicht unerhebliche Aufwand einer Prüfung nur dann, wenn eine Fusion der kommunalen Wohnungsgesellschaften auch tatsächlich eine mehrheitsfähige Option ist und nicht bereits aus grundlegenden Erwägungen von einer Mehrheit des Stadtrates abgelehnt wird.