Halle/SSpk. Nach umfassenden Informationskampagnen und zwei schriftlichen Erinnerungsrunden wird die Saalesparkasse in Kürze Kündigungsschreiben an Kundinnen und Kunden versenden, die den
aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Preisänderungen, die am 1. Oktober 2025 in Kraft traten, bislang nicht zugestimmt haben. Die Betroffenen wurden mehrfach über die
bevorstehenden Änderungen informiert, auf die Notwendigkeit der Zustimmung hingewiesen und über die möglichen Konsequenzen aufgeklärt.
Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt dabei nicht freiwillig, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben: Das heißt, dass Banken bei Änderungen ihrer AGB – insbesondere bei Anpassungen der Überweisungs-
Modalitäten wie der Einführung von Echtzeitüberweisungen – die aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Um die notwendige Rechtssicherheit im Zahlungsverkehr zu gewährleisten,
benötigt die Saalesparkasse diese ausdrückliche Einwilligung. Eine Kündigung des Kontos erfolgt dabei nur als letzte Konsequenz, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Im ersten Schritt werden rund 500 Konten gekündigt – insbesondere von Kundinnen und Kunden, die bereits seit 2022 keine Zustimmung zu AGBÄnderungen erteilt haben. Die im Dezember zugestellten Kündigungen treten zum Ende Februar 2026 in Kraft.
Die Saalesparkasse bedauert diese Maßnahme ausdrücklich. Ziel ist es, die verbleibenden Kunden, die bislang noch nicht zugestimmt haben, zur Annahme der neuen Bedingungen zu bewegen und so eine reibungslose Fortsetzung der Geschäftsbeziehung sicherzustellen.
Kundinnen und Kunden, die eine Kündigung erhalten, haben weiterhin die Möglichkeit, diese abzuwenden. Stimmen sie den neuen Bedingungen und den Preisänderungen bis Ende Februar zu, wird die Kündigung nicht vollzogen und das Konto kann wie gewohnt weitergeführt werden. Die Saalesparkasse zeigt sich hier flexibel und entgegenkommend, um langjährige Kundenbeziehungen zu erhalten.
