Neuer Haushaltsentwurf der Stadt Halle setzt neue Prüffrist der Kommunalaufsicht in Gang

Haushalt Halle (Saale) Finanzen
© H@llAnzeiger

Halle/LVwA. Die Stadt Halle (Saale) hat dem Landesverwaltungsamt am 1. April 2026 einen umfangreich überarbeiteten Haushaltsentwurf vorgelegt. Dieser umfasst nicht nur ein geändertes Haushaltskonsolidierungskonzept, sondern auch eine neue Haushaltssatzung sowie einen neuen Haushaltsplan. Damit ersetzt der aktuelle Entwurf die zuvor eingereichte Haushaltssatzung vollständig.

Da der Haushalt genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, unter anderem Kreditermächtigungen, Verpflichtungsermächtigungen und Liquiditätskredite, ist die Kommunalaufsicht gesetzlich verpflichtet, den neuen Entwurf umfassend und vollständig erneut zu prüfen.

Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sieht vor, dass mit dem Eingang eines neuen Haushaltsentwurfs eine neue gesetzliche Prüffrist beginnt. Diese Frist beträgt einen Monat. Die neue Prüffrist endet daher nicht am 15. April 2026, wie bislang kommuniziert, sondern am 4. Mai 2026.

Die erneute vollständige Prüfung liegt dabei auch im Interesse der Stadt Halle (Saale): Nur auf Grundlage eines rechtssicher geprüften Haushalts können Genehmigungen erteilt und finanzielle Handlungsspielräume dauerhaft und belastbar eröffnet werden. Das Landesverwaltungsamt handelt hierbei strikt innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Ziel der erneuten Prüfung ist es, eine rechtssichere Entscheidung über den Haushalt der Stadt Halle (Saale) auf der Grundlage des aktuell vorliegenden Entwurfs zu treffen.