Halle. HFC. Das Sportgericht des DFB hat den Halleschen Fußballclub wegen unsportlichen Verhaltens in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 38.150 Euro verurteilt.
Im Rahmen von Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor kam es im Auswärtsspiel gegen Erzgebirge Aue Spielunterbrechungen, die den regulären Ablauf des Spiels beeinträchtigten. Geahndet wurden weiterhin Aktionen zu den Heimspielen gegen Lübeck und Mannheim.
Den Urteilen wurde zugestimmt – sie sind damit rechtskräftig.