Fernwärme: Verbraucherzentrale-Sammelklage will Geld für Avacon-Kunden zurück

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Halle/VZSA. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht gegen stark erhöhte Fernwärmepreise der Avacon Natur GmbH vor und hat eine Sammelklage eingereicht. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind die Preisanpassungsformeln nicht gesetzeskonform. Betroffene können sich jetzt ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Ein Eintrag dauert nur wenige Minuten und ist kostenlos. Ist die Klage erfolgreich, können Fernwärme-Kunden mehrere Hundert oder sogar mehr als 1.000 Euro zurückerhalten.

In den vergangenen Jahren hat Avacon Natur die Entgelte deutlich angehoben. Das hält die Verbraucherzentrale für unzulässig, weil die Preisformeln nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprächen. Mit der Sammelklage soll festgestellt werden: Die erhöhten Entgelte wurden zu Unrecht gefordert und kassiert. Ziel der Klage ist, dass Fernwärme-Bezieher zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.
Wer unsicher ist, ob er bei der Sammelklage mitmachen kann, findet Hilfe auf www.sammelklagen.de/verfahren/avacon. Dort bietet der Verbraucherzentrale Bundesverband einen kostenlosen Online-Klage-Check.

Wer profitiert von der Avacon-Sammelklage der Verbraucherzentrale?

Alle Fernwärmekunden, die eine Preiserhöhung durch die Avacon erhalten haben, können sich der Sammelklage anschließen.

Betroffen sind Avacon-Kunden in folgenden Orten Sachsen-Anhalts:

  • Blankenburg
  • Gardelegen
  • Genthin
  • Gommern
  • Klötze
  • Oschersleben
  • Salzwedel
  • Seehausen
  • Tangermünde

Welcher Preis gilt laut Verbraucherzentrale?

Wer den Vertrag bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen hat, soll nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands keine später erhöhten Preise zahlen. Wer ab dem 1. Januar 2021 unterschrieben hat, zahlt den bei Vertragsbeginn geltenden Preis. Spätere Preissteigerungen sind nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands unwirksam.

Wie gehen Avacon-Kunden vor?

Um von der Sammelklage zu profitieren, sollten Betroffene folgendes tun:

  • Mit dem Klage-Check online prüfen, ob sie mitmachen können.
  • Den News-Alert des Verbraucherzentrale Bundesverbands zur Klage abonnieren, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  • Sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen.