Ratgeber-Neuauflage der Verbraucherzentrale „Richtig vererben und verschenken“ erschienen

Urkunde Notariat
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Halle. VZSA. Jährlich werden in Deutschland etwa 400 Milliarden Euro vererbt – fast die Hälfte davon in Immobilien. Wem und wann das eigene Vermögen übertragen werden soll, ist nicht nur angesichts dieser Summen eine schwierige Entscheidung. Sondern auch, weil eine Reihe an Wünschen und Umständen zu berücksichtigen ist, wenn der Besitz von der einen Generation an die nächste geht.

Die Neuauflage des Ratgebers „Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucherzentrale stellt alles Wissenswerte zu Testament, Schenkung, Vermächtnis und Erbvertrag vor – inklusive der neuen Regelungen zur steuerlichen Bewertung von vererbten Immobilien.

Das A und O bei der Nachlassplanung ist eine Bestandsaufnahme: Für welche Vermögensgegenstände sind die Weichen für die Übertragung zu stellen? Was sehen die gesetzlichen Regelungen vor? Ist es sinnvoll, Besitz schon zu Lebzeiten zu übertragen? Und nicht zuletzt: Welche steuerlichen Belastungen kommen auf die Nachkommen gegebenenfalls zu? Denn für das Finanzamt ist der Verwandtschaftsgrad entscheidend, wenn es Erbschaftssteuer und Steuerfreibeträge bemisst.

Der Ratgeber lotst anhand von Fallbeispielen durch die verschiedenen Konstellationen. Checklisten helfen, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Form der Vermögensübertragung abzuwägen. Mustertexte bieten das notwendige Handwerkszeug, um die Nachlassregelung nach den eigenen Vorstellungen zu verfügen. Auch was zu tun ist, wenn der Erblasser nur Schulden hinterlässt, wird in einem eigenen Kapitel beleuchtet.

Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ hat 208 Seiten und kann per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 oder im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden.