Neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale zum Thema „Meine Rechte als Nachbar“

Grillfleisch
© H@llAnzeiger

Wenn das Miteinander an Grenzen stößt 

Halle. VZSA. Laue Sommernächte mit lautem Partytreiben auf der Terrasse nebenan. Dauergrillen, sodass der Rauch der kulinarischen Gerüche auf Nachbars Balkon rüberzieht. Oder Jungs und Mädchen, die in den Ferien beinah rund um die Uhr auf der Straße kicken und in Vorgärten manche Treffer landen. Nur ein paar Beispiele, wie das nachbarschaftliche Zusammenleben gerade wieder auf die Probe gestellt wird. Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale wirft den Blick über den Gartenzaun – und zeigt, welche Regeln gelten und wie Streitigkeiten beigelegt werden können.

Beim Nachbarrecht geht es nicht nur um Lärm, sondern häufig auch um baurechtliche Fragen. Wie werden Grenzen festgelegt? Dürfen herüberwachsende Sträucher geschnitten werden? Welche Beeinträchtigungen beim Ausblick sind hinzunehmen, wenn der Nachbar anbauen will? Von Antenne bis Zufahrt reichen die Probleme, die den Frieden am Gartenzaun stören können.

Der Ratgeber lotst verständlich durch das öffentliche und private Nachbarrecht. Er zeigt, welche Gerichte in Streitfällen zuständig sind. Viele Tipps und Hinweise helfen aber auch, sich außergerichtlich zu einigen, um etwa durch das Einschalten einer neutralen Schlichtungsperson einen Kompromiss zu erreichen. Beschrieben wird auch, wie Nachbarrechte durch Unterlassungs- und Beseitigungsklagen durchgesetzt werden können.

Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 176 Seiten und kann per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 oder im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden.