Halle/AWO. Trotz eindeutig geregelter gesetzlicher Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten (P-Konten). Kontoumwandlungen erfolgen verspätet oder werden verweigert, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert. Das muss sich ändern, sagt die AWO Halle-Merseburg.
„Die AWO Halle-Merseburg fordert daher entschlossenes Handeln der Politik, um den gesetzlich geregelten Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen“, sagt Franziska Thalheim, Juristin und Leiterin der Schulden- und Insolvenzberatungsstelle der AWO Halle-Merseburg. Sie stellt sich hinter eine Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihrer Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“ macht sie auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto aufmerksam. Nach Angaben der AG SBV, der auch die AWO Halle-Merseburg angeschlossen ist, gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.
P-Konto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht
„Wie komme ich an mein Geld? – diese Frage hören die Mitarbeitenden in der Schuldnerberatung regelmäßig“, sagt Franziska Thalheim. In Halle (Saale) ist die AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) gGmbH der AWO Halle-Merseburg Trägerin der Insolvenz- und Schuldenberatungsstelle. „Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. Das P-Konto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht“, so Franziska Thalheim.
Franziska Thalheim erläutert: „Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten.“ In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. „Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P-Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung“, so Franziska Thalheim. Die AG SBV kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. „Diese führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene und Gerichte“, sagt die Leiterin der Insolvenz- und Schuldenberatungsstelle der AWO Halle-Merseburg.
„Der Gesetzgeber muss den staatlichen Schutz des P-Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten“, fordert Franziska Thalheim. Nötig seien klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen. Diesbezüglich ist es wichtig Schulden- und Insolvenzberatungen bedarfsgerecht auszubauen. Denn nur so kann es eine schnelle und sachgerechte Beratung geben. Für eine verlässliche Unterstützung braucht es eine auskömmliche Finanzierung der Beratungsstellen.
Zudem wird auch der gesetzliche Rechtsanspruch auf eine Schuldnerberatung für Jedermann unabhängig vom Einkommen gefordert. Das bestehende Hilfesystem muss flächendeckende ausgebaut und gesichert werden.
Auch beim Basiskonto, das jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Girokonto sichern soll, sieht die AG SBV erheblichen Handlungsbedarf. „Ein Konto ist elementarer Bestandteil der Existenzsicherung“, betont Franziska Thalheim. Kreditinstitute müssten Basiskonten aktiv anbieten. Verstöße seien wirksam zu sanktionieren. „Nur mit klaren, durchgesetzten Regeln wird der Zugang zu Giro- und Pfändungsschutzkonten unkompliziert und selbstverständlich“, so Franziska Thalheim weiter.