Dicke Luft am Gartenzaun: Ratgeber informiert über Nachbarrechte

Grillfleisch
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(Verbraucherzentrale / 12.07.2022) Die Würstchen brutzeln schon auf dem Grill, Dips und Salate stehen bereit und alle freuen sich auf einen lauen Sommerabend – bis auf den Nachbarn, der rümpft die Nase aufgrund des Rauchs. Mit der warmen Jahreszeit halten auch viele Konflikte Einzug in die Nachbarschaft: Der eine hat abends lange Besuch, der andere mäht jeden Samstagmorgen seinen Rasen und die Kinder toben lautstark im Pool. Auch Grillen gehört zu den typischen Auslösern von Streitigkeiten. Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale informiert, welche Beeinträchtigungen hinzunehmen sind oder wogegen sich etwas unternehmen lässt. Und er verrät auch, wie vorzugehen ist, wenn Ärger in der Luft liegt.

Durch das Stichwortverzeichnis im Anhang sehen Betroffene auf einen Blick, in welchem Kapitel sie Informationen zu ihrem individuellen Streitpunkt mit der Nachbarschaft finden. Die Grundregel leitet sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab. Sie besagt, dass nichts getan werden darf, was das Eigentumsrecht des anderen beeinträchtigt. Darüber hinaus setzen die Vorschriften der einzelnen
Bundesländer Grenzen.

Wenn jemand in den Sommermonaten gelegentlich in seinem Garten grillt, ist nicht von einer wesentlichen Beeinträchtigung im Sinne des bürgerlich-rechtlichen Nachbarrechts auszugehen. Doch wie oft Mieter ihren Grill anwerfen dürfen, wird je nach Wohngegend und Vermieter unterschiedlich geregelt. So oder so sollte der Rauch nicht in Schlaf- und Wohnräume ziehen.

Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 224 Seiten und kann per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 oder im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden.