Halle. VZSA. Die Fangesänge zur Fußball-EM auf Terrassen und Balkonen sind zwar verklungen – das heißt aber längst nicht, dass nun Ruhe in der Nachbarschaft einkehrt. Geselliges Grillen, Kinderkreischen aus dem Swimmingpool oder Dauerbeschallung mit den Sommerhits aus der Playlist der Menschen von nebenan – lästiger Lärm sorgt immer wieder für Streit.
Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale informiert nicht nur über Ruhezeiten und zumutbare Dezibelstärken, sondern zeigt auch Wege, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und zu schlichten. Verständlich lotst er durch das öffentliche und private Nachbarrecht und greift Probleme von A wie Antennenaufbau bis Z wie Zufahrtsregelungen auf.
Beim Nachbarrecht geht es nicht nur um Lärm, sondern häufig auch um baurechtliche Fragen. Wie werden Grenzen festgelegt? Dürfen herüberwachsende Sträucher geschnitten werden? Welche Beeinträchtigungen beim Ausblick sind hinzunehmen, wenn der Nachbar anbauen will? Ein Recht auf Selbsthilfe besteht nur in wenigen und gesetzlich geregelten Fällen, heißt: Faustrecht anzuwenden kann schnell teuer werden! Der Ratgeber zeigt, welche Gerichte in Streitfällen zuständig sind. Viele Tipps und Hinweise helfen aber auch, sich außergerichtlich zu einigen, um etwa durch das Einschalten einer neutralen Schlichtungsperson einen Kompromiss zu erreichen. Beschrieben wird auch, wie Nachbarrechte durch Unterlassungs- und Beseitigungsklagen durchgesetzt werden können.
Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 179 Seiten und kann per Telefon unter der Rufnummer (0211) 91 380-1555 oder im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden.