Magdeburg/KVSA. Viele Eingriffe und Operationen müssen nicht im Krankenhaus mit Übernachtung erfolgen, sondern können auch ambulant in der vertrauten Arztpraxis vorgenommen werden. Zum Beispiel die Entfernung einer Gallenblase oder Leisten- und Nabelbrüche.
„Seit 2024 gilt für operative Eingriffe, die sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden können, die gleiche Vergütung. In der Fachsprache ist dann von Hybrid-DRG die Rede. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Patienten sind schneller wieder daheim. Das entlastet die Krankenhäuser und senkt die Kosten“, erklärt Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA).
Nun soll aber diese Regelung, die allen Seiten nur Vorteile bringt, bereits 2 Jahre nach deren Inkrafttreten wieder abgeschafft werden. Das jedenfalls sieht ein Gesetzesantrag von CDU/CSU und SPD vor.
Patienten werden in diesen Fällen dann wieder oftmals ohne medizinische Notwendigkeit mit einer Übernachtung stationär gebunden.
„Für die Vertragsärzte, die sich darauf eingestellt und in Personal, Technik und Räumlichkeiten investiert haben, ist dieser Vorschlag ein Schlag ins Gesicht. Sie haben investiert, um Patienten optimaler und schneller zu versorgen, um Krankenhäuser zu entlasten. Die Politik hat ihnen immer wieder versichert, dass das ambulante Operieren Zukunft hat. Und nun wird ihnen der Boden unter den Füßen weggezogen“, entrüstet sich der Vorstand der KVSA, Dr. Jörg Böhme, Dr. Nadine Waldburg und Mathias Tronnier.
Findet der Vorschlag wirklich ins Gesetz, wäre dies ein weiterer herber Schlag für den ambulanten Bereich. „Das GKV-Spargesetz wird die Vertragsärzte und Psychotherapeuten mehr als alle anderen Bereiche im Gesundheitswesen belasten. Werden die Hybrid-DRG wieder abgeschafft, wird das den ambulanten Bereich noch mehr in die wirtschaftliche Enge treiben“, prophezeit der KVSA-Vorstand.