Halle/SPD. Kürzlich wurde bekannt, dass Kommunen die Mittel aus dem Sondervermögen auch kombiniert mit anderen Bundesförderprogrammen einsetzen können. Die Stadt Halle (Saale) hat daraufhin einen Änderungsbeschluss zur Verwendung des Sondervermögens auf den Weg gebracht, der auch den von der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) geforderten Verfügungsfonds für Schulen zur Sanierung von Sanitäranlagen in Höhe von 1,1 Millionen Euro berücksichtigt.
Eric Eigendorf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale), erklärte dazu: „Die Änderung des Beschlusses zum Sondervermögen ist aus mehreren Gründen eine gute Nachricht. Zum einen erfüllt der Bund mit der geplanten Erlaubnis zur Kombination von Sondervermögen und Bundesförderprogrammen eine Forderung, die viele Kommunen in ganz Deutschland bereits seit Wochen erhoben haben. Zum anderen eröffnen uns diese Entwicklungen neue Spielräume für den Einsatz des Sondervermögens in Halle. Dass die Stadtverwaltung nun vorschlägt, den von uns und vielen Eltern geforderten Verfügungsfonds für Schultoiletten doch noch umzusetzen, freut uns sehr.“
„Wichtig ist, dass das Sondervermögen einen spürbaren Nutzen für die Bevölkerung hat. Genau deshalb haben wir im Spätsommer 2025 eine Bürgerbefragung durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass Investitionen in Schulen, insbesondere bei Sanitäranlagen, für die Hallenser:innen Priorität haben. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Verwaltung nun den Verfügungsfonds für Schultoiletten in den Änderungsbeschluss aufgenommen hat. Damit stehen bald über eine Million Euro zur Verfügung, um die Sanitäranlagen unserer Schulen zu sanieren“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin, Dr. Silke Burkert, abschließend.