Ratgeber der Verbraucherzentrale hilft, Streit zwischen Nachbarn zu vermeiden

Garten
© H@llAnzeiger

Halle/VZSA. So gewiss der kalendarische Frühling am 20. März beginnt, so sicher wird mit dem Erwachen der Natur auch altbekannter Nachbarschaftsärger wieder aufblühen. Andauerndes Quaken der Frösche aus dem Gartenteich. Ein flinker Mähroboter, der sich in den frühen Morgenstunden akkurat um Nachbars Rasen müht. Ausgebrachter Naturdünger wie Pferdemist oder Kompost, der nicht nur den Boden stärkt, sondern den Menschen nebenan gewaltig stinkt.

Lärm, störende Gerüche, aber auch überhängende Bepflanzung und nicht eingehaltene Grundstücksgrenzen liefern immer wieder Stoff für Zoff am Gartenzaun. Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale erläutert alles Wissenswerte des öffentlichen und privaten Nachbarrechts. Er zeigt aber auch Wege, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und Streitigkeiten beizulegen.

Wie werden Grenzen festgelegt? Dürfen herüberwachsende Sträucher geschnitten werden? Welche Beeinträchtigungen beim Ausblick sind hinzunehmen, wenn der Nachbar anbauen will? Von Antenne bis Zufahrt reichen die Ärgernisse, die den nachbarschaftlichen Frieden stören können. Das Stichwortverzeichnis zeigt auf einen Blick, wo Informationen zu den individuellen Streitpunkten mit der Nachbarschaft zu finden sind. Die Grundregel leitet sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab. Sie besagt, dass nichts getan werden darf, was das Eigentumsrecht des anderen beeinträchtigt. Zudem setzen die Vorschriften der einzelnen Bundesländer Grenzen. Viele Tipps helfen, sich außergerichtlich zu einigen und
Kompromisse zu erreichen.

Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar” hat 174 Seiten und kann unter shop.verbraucherzentrale.de oder per Telefon unter +49 211 913801-555 bestellt werden. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.