Halle/VZSA. Naschen vom rohen Plätzchenteig gehört für viele einfach dazu – doch genau das kann schwer krankmachen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt fordert deshalb eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Mehl, Backmischungen und rohe Teige, um Verbraucher besser vor gefährlichen STEC-Bakterien zu schützen.
Erhöhtes Risiko zur Weihnachtszeit: STEC-Bakterien häufiger als bislang angenommen
Mehl ist ein Naturprodukt – und kann krankmachende Shigatoxin-bildende E.-coli-Bakterien (STEC) enthalten. Sie gelangen beispielsweise über verunreinigtes Wasser oder Naturdünger wie Gülle auf das Getreide.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zeigt: In rund 10 Prozent der untersuchten Weizenmehle lassen sich STEC nachweisen. Selbst geringste Mengen können schwere Magen-Darm-Erkrankungen auslösen. Im schlimmsten Fall droht das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) mit akutem Nierenversagen oder Blutgerinnungsstörungen – besonders gefährlich für Kinder, ältere Menschen und
Personen mit geschwächtem Immunsystem.
Besorgniserregend: Das Robert Koch-Institut (RKI) registrierte in diesem Jahr bereits 171 HUS-Fälle – fast dreimal so viele wie 2024 (60 Fälle).
Fachgremium warnte schon 2021 – doch viele Hersteller handeln nicht
Der Sachverständigenrat für Lebensmittelhygiene und Lebensmittel tierischer Herkunft (ALTS) empfahl schon 2021 einen klaren Warnhinweis auf allen Mehlen und Backmischungen, etwa: „Mehle, Backmischungen und Teige sind nicht zum Rohverzehr bestimmt und müssen stets gut durcherhitzt werden.“
Doch eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zeigt: Die meisten Hersteller setzen diese Empfehlung nicht ausreichend um.
„Die vorhandenen Hinweise verstecken sich im Kleingedruckten, hinter Sternchen – oder fehlen vereinzelt komplett. So werden sie von Verbrauchern nicht als ernsthafte Warnungen wahrgenommen“, kritisiert Alexander Heinrich, Referent der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Verbraucherzentrale fordert jetzt gesetzliche Pflicht zu klar sichtbaren Warnhinweisen
„Es reicht nicht, irgendwo einen Hinweis zu platzieren. Was Verbraucher erst suchen müssen, schützt nicht. Ein verpflichtender Warnhinweis muss klar formuliert, gut sichtbar und im selben Blickfeld wie die Zubereitungshinweise stehen“, so Heinrich weiter.
Tipps für Verbraucher
- Kein roher Verzehr: Mehle, Backmischungen, Teige oder Eier niemals roh probieren.
- Plätzchen, Kuchen und Brote immer vollständig durchbacken.
- Händehygiene: Vor und nach Kontakt mit Lebensmitteln gründlich mit Seife die Hände waschen.
- Arbeitsflächen reinigen: Flächen und Geräte regelmäßig und sorgfältig säubern.
- Küchenhelfer trennen: Utensilien für rohe und gegarte Lebensmittel getrennt nutzen
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.
