Stadt verlängert Fälligkeit der Grundsteuer bis zum 15. März 2025

Grundsteuer Bescheid
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(halle.de/ps) Die Stadt verlängert die Frist für die Fälligkeit der Grundsteuer bis zum 15. März 2025. Der bisherige Termin für die zu zahlende Steuer war der 15. Februar 2025. Hintergrund ist eine Verzögerung bei der technischen Erstellung der Grundsteuerbescheide, dadurch ändert sich auch die Fälligkeit der Grundsteuer, wie dem Grundsteuerbescheid zu entnehmen ist.

Die Stadt bittet die Einwohnerinnen und Einwohner, die noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, um Geduld. Fast alle Steuerpflichtigen dürften die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 bereits erhalten haben.

Hintergrund
Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) am 27. November 2024 wurden die Hebesätze der Realsteuern zum 1. Januar 2025 unverändert beschlossen und öffentlich bekannt gemacht. Grundlage zur Erhebung der Grundsteuer bildet der Steuermessbescheid und die Wertfeststellung vom Finanzamt. Einwendungen können aus diesem Grund in erster Linie nur beim Finanzamt Halle (Saale) geltend gemacht werden.

Rückfragen sind per Mail möglich unter grundsteuer@halle.de