Verurteilung wegen Misshandlung eines Säuglings in Halle ist rechtskräftig

Landgericht
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Halle. LG. Die Verurteilung eines 43-Jährigen wegen Misshandlung eines Säuglings ist rechtskräftig. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten am 12.10.2023 wegen schwerer Misshandlung eines Säuglings in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Der Angeklagte hatte in Halle als Tagesvater eine Kindertagesstätte betrieben und in diesem Zusammenhang auch die Betreuung und Beaufsichtigung des im September 2020 geborenen Kindes übernommen. Die Kammer hatte es als bewiesen angesehen, dass der Angeklagte den Säugling im August 2021 derart heftig geschüttelt hatte, dass das Kind ein Schütteltrauma erlitt, welches zu einer schweren Hirnverletzung führte.

Noch zum Zeitpunkt des Prozesses litt der Säugling an epileptischen Anfällen, er war stark sehbehindert, linksseitig gelähmt und in seiner motorischen und geistigen Entwicklung deutlich eingeschränkt.

Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt, welche der Bundesgerichtshof mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 19.03.2024 als unbegründet verworfen hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.