Vereinsarbeit in Halle: Virtuelle Mitgliederversammlungen dauerhaft erlaubt

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Eine aktuelle Gesetzesänderung im Vereinsrecht ermöglicht Vereinen, hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen. Damit ist es nun erlaubt, dass Vereinsmitglieder auch ohne persönliche Anwesenheit am Versammlungsort an der Mitgliederversammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können.

Neben dieser Möglichkeit der so genannten hybriden Versammlung können die Mitglieder auch beschließen, dass Versammlungen rein virtuell stattfinden, die Teilnahme also nur mittels elektronischer Kommunikation möglich ist. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im ausüben können.

Das Gesetz knüpft an eine Sonderregelung für die Zeit der Covid-19 Pandemie an.