Corona-Infektionsschutz am Arbeitsplatz und Maskenpflicht im Fernverkehr enden
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes endet früher als geplant. Niedrige Infektionszahlen und mildere Krankheitsverläufe machen die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes ab 02. Februar 2023 nicht mehr erforderlich. Ursprünglich sollten diese bis 07. April 2023 gelten. An ihre Stelle treten nunmehr Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums, welche ArbeitgeberInnen bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten … weiterlesen »