Wiegand kritisiert nach Entscheidung des Verwaltungsgerichtes “eilig nachgeschobene Vorwürfe”

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Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg die vorläufige Dienstenthebung des halleschen Oberbürgermeisters Wiegand bestätigt hat, bekräftigt Wiegand in einer Stellungnahme, dass es sich um einen politischen Prozess gegen ihn handelt. “Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg ist nicht erkennbar, dass sich das Gericht mit den Argumenten meines Rechtsanwaltes und den neuen Fakten beschäftigt hat”, so Wiegand.

Das Gericht ging mit dem Landesverwaltungsamt konform, dass die Geschehnisse um die Corona-Impfungen nur einen Teil der zahlreichen vorgehaltenen Dienstpflichtverletzungen darstellen: die Umsetzung und übertarifliche Vergütung einer leitenden Beschäftigten und die Umstände um die Entlassung des EVG-Geschäftsführers, insbesondere uneidliche Falschaussage.

Laut Wiegand wurden die “eilig nachgeschobenen Vorwürfe […] nachweislich mit falschen Fakten konstruiert, zudem blieben Zeugenaussagen unberücksichtigt”. Nach seiner Einschätzung rechtfertigt das “keine vorläufige Suspendierung eines Oberbürgermeisters, noch dazu über inzwischen mehr als zwei Jahre.”