Halle. StatLa. Im II. Quartal 2022 betrugen die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer (vor der Steuerverteilung) 74,7 Mio. Euro und waren 31 % höher als im vergleichbaren Quartal 2021. Im II. Quartal 2022 gab es damit den höchsten Anstieg innerhalb des letzten Jahres gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal, teilt das Statistische Landesamt entsprechend der Angaben des Statistischen Bundesamtes mit.
Mit 80,2 Mio. Euro waren die Steuereinnahmen im I. Quartal 2021 allerdings in den letzten beiden Jahren am höchsten.
2022 nahm Sachsen-Anhalt 267,1 Mio. Euro Grunderwerbssteuer ein. 2021 waren es 258,5 Mio. Euro. Damit betrug der Anstieg gegen den Bundestrend (-6,6 %) in Sachsen-Anhalt 3,3 %.
Hintergrund
Die Grunderwerbsteuer (auf den Erwerb von Grundstücken erhobene Steuer) ist eine durch das Grunderwerbsteuergesetz bundesrechtlich geregelte Steuer, deren Aufkommen den Ländern zusteht. Die Länder können das Steueraufkommen ganz oder teilweise den Gemeinden und Gemeindeverbänden überlassen. Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer. Ihr unterliegen Rechtsvorgänge über inländische Grundstücke, soweit sie darauf gerichtet sind, das Eigentum am Grundstück oder eine eigentümerähnliche Position zu erlangen. Ihr unterliegen insbesondere Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte, die einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründen.
Der Steuersatz beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 %. In Sachsen-Anhalt liegt der Steuersatz 2023 bei 5,0 %.