Führerscheinstellen: Bearbeitungsgebühren steigen ab 1. Januar 2025

Führerschein
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Am 01. Januar 2025 tritt die Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen in Kraft. Diese beinhaltet im Artikel 4 die Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Die Gebührenerhöhung resultiert aus den steigenden Produktions- und Versandkosten für Führerscheine und Fahrerqualifizierungsnachweise.

Daher gelten ab 01.01.2025 folgende Gebühren:

Vorgang

Gebühr alt
(Euro)

Gebühr neu
(Euro)

Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung

34,50

35,70

Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis

26,90

28,10

Ausstellung Ersatzführerschein

19,20

20,40

Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts

24,30

25,50

Ausfertigung weiteres Führerscheindokument

9,00

10,20

Versandgebühren

5,10

5,30

Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises u. Zustellung im Direktversand innerhalb Deutschlands

11,70

14,20

Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises im Expressverfahren sowie Aushändigung

17,10

20,60

Abhängig vom Vorgang sind noch weitere Gebühren und Kosten zu erheben, wie z. B. Gebühr für Prüfung des Antrages, Ausfertigung weiterer Dokumente, Überprüfung einer Begleitperson, Eintragung von Schlüsselzahlen, Auskünfte und Mitteilungen, Porto und Versand etc.

So ergeben sich für beispielhafte Vorgänge folgende Gebühren ab 01.01.2025:

Vorgang

Gebühr alt
(Euro)

Gebühr neu
(Euro)

Umstellung Alt Fahrerlaubnis in EU-Führerschein inkl. Versandgebühren

30,40

31,80

Namensänderung Führerschein inkl. Versandgebühren

30,40

31,80

Ersatzführerschein inkl. Versandgebühren

33,70

35,10

Ausstellung FQN Direktversand incl. Zusatzqualifizierung

39,50

42,00

Abhängig vom Vorgang sind noch weitere oder andere Gebühren und Kosten zu erheben. Die Führerscheinvorgänge setzen sich aus unterschiedlichen Vorgängen und damit Gebühren zusammen.