
Am 01. Januar 2025 tritt die Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen in Kraft. Diese beinhaltet im Artikel 4 die Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Die Gebührenerhöhung resultiert aus den steigenden Produktions- und Versandkosten für Führerscheine und Fahrerqualifizierungsnachweise.
Daher gelten ab 01.01.2025 folgende Gebühren:
Vorgang |
Gebühr alt |
Gebühr neu |
Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung |
34,50 |
35,70 |
Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis |
26,90 |
28,10 |
Ausstellung Ersatzführerschein |
19,20 |
20,40 |
Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts |
24,30 |
25,50 |
Ausfertigung weiteres Führerscheindokument |
9,00 |
10,20 |
Versandgebühren |
5,10 |
5,30 |
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises u. Zustellung im Direktversand innerhalb Deutschlands |
11,70 |
14,20 |
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises im Expressverfahren sowie Aushändigung |
17,10 |
20,60 |
Abhängig vom Vorgang sind noch weitere Gebühren und Kosten zu erheben, wie z. B. Gebühr für Prüfung des Antrages, Ausfertigung weiterer Dokumente, Überprüfung einer Begleitperson, Eintragung von Schlüsselzahlen, Auskünfte und Mitteilungen, Porto und Versand etc.
So ergeben sich für beispielhafte Vorgänge folgende Gebühren ab 01.01.2025:
Vorgang |
Gebühr alt |
Gebühr neu |
Umstellung Alt Fahrerlaubnis in EU-Führerschein inkl. Versandgebühren |
30,40 |
31,80 |
Namensänderung Führerschein inkl. Versandgebühren |
30,40 |
31,80 |
Ersatzführerschein inkl. Versandgebühren |
33,70 |
35,10 |
Ausstellung FQN Direktversand incl. Zusatzqualifizierung |
39,50 |
42,00 |
Abhängig vom Vorgang sind noch weitere oder andere Gebühren und Kosten zu erheben. Die Führerscheinvorgänge setzen sich aus unterschiedlichen Vorgängen und damit Gebühren zusammen.