Winterliche Straßenverhältnisse: Autobahnpolizei appelliert an Fahrzeugführer

Fahrbahn vereist
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ZVAD. Für heute und die kommenden Tage ist auch im südlichen Sachsen-Anhalt mit winterlichen Straßenverhältnissen zu rechnen. Schnee, Regen und Temperaturen im Minusbereich werden derzeit für unsere Region angesagt.

Verkehrsunfälle können vermieden werden, wenn die Fahrweise den winterlichen Straßenverhältnissen angepasst wird. Insbesondere auf Autobahnen ist es wichtig die Geschwindigkeit zu reduzieren und den Sicherheitsabstand zu vergrößern.

Darüber hinaus weist die Autobahnpolizei darauf hin, dass in Deutschland die „situative“ Winterreifenpflicht“ besteht. Das bedeutet, dass es zwar keine generelle Winterreifenpflicht in den Wintermonaten gibt, dennoch bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden darf (siehe §2 StVO).

Am gestrigen Tage ereigneten sich auf den Autobahnabschnitten im südlichen Sachsen-Anhalt insgesamt 8 Verkehrsunfälle, wovon 5 Verkehrsunfälle durch von Fahrzeugen herabfallende Eisschollen verursacht wurden. Sachschäden waren die Folge. Verantwortlich für das Fahrzeug ist stets der Fahrzeugführer (§23 StVO). Argumente wie zum Beispiel Zeitdruck, fehlende Möglichkeit der Eisbeseitigung oder Unwissenheit sind keine Entschuldigung. Eis und Schnee sind vor Fahrtantritt vom Fahrzeug zu entfernen.  

 Die Autobahnpolizei wünscht eine unfallfreie Fahrt.