Bundesrat stoppt Änderungen im Straßenverkehrsrecht

30 km/h
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Berlin. BR. Mit einer von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung sollen im Bereich des Straßenverkehrsrechts festgeschriebenen Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und
der städtebaulichen Entwicklung umgesetzt werden. Behörden könnten dann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen künftig leichter anordnen.

Hierzu wären Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung und Bußgeldkatalog-Verordnung erforderlich.

Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen erhielten in der heutigen Sitzung nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat. Damit fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung, sie kann daher vorerst nicht in Kraft treten.

Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss1 anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Straßenverkehrsgesetz zu verhandeln.

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1 Der Vermittlungsausschuss ist ein parlamentarisches “Hilfsorgan”, welches bei umstrittenen Gesetzesvorhaben eingeschaltet werden kann, um eine Einigung herbeizuführen. Bundestag und Bundesrat sind im Ausschuss gleich stark vertreten.