Die Finanzminister der Länder haben heute beschlossen, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung von Immobilienbesitzerinnen und -besitzern bundesweit um drei Monate zu verlängern.
Statt Ende Oktober 2022 ist der neue Stichtag nun der 31. Januar 2023.
Grund für die Entscheidung sei eine angestrebte Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie der Steuerberater. Zudem habe bis Anfang Oktober weniger als ein Drittel aller erklärungspflichtigen Haus- und WohnungsbesitzerInnen ihre Unterlagen online eingereicht.