Halle/LAV. Von Pöbeleien über Drohungen bis hin zu tätlichen Übergriffen – Beschäftigte im Einzelhandel sind im Arbeitsalltag immer wieder mit Gewalt und aggressivem Verhalten konfrontiert. Der Einzelhandel zählt zu den Branchen, in denen Beschäftigte aufgrund des direkten Kundenkontakts einem erhöhten Risiko für Bedrohungen, Übergriffe und andere Formen von Gewalt ausgesetzt sein können. Diese Einschätzung spiegelt sich auch in aktuellen Erhebungen wider: Im „DGUV Barometer Arbeitswelt 2025“ gaben 26 % der befragten Erwerbstätigen an, an ihrem Arbeitsplatz Unfall- oder Gesundheitsrisiken durch Bedrohungen, Übergriffe oder Gewalt zu sehen.
Beleidigungen, Bedrohungen und tätliche Übergriffe führen nicht immer zu unmittelbaren körperlichen Verletzungen, können jedoch erhebliche psychische Folgen wie Traumafolgestörungen, Depressionen oder Suchterkrankungen nach sich ziehen. Gewalt am Arbeitsplatz ist deshalb eine ernstzunehmende Gefährdung, die im Arbeitsschutz angemessen berücksichtigt werden muss. Ein wirksamer Schutz der Beschäftigten trägt wesentlich zum Erhalt ihrer Gesundheit und Arbeitsfähigkeit bei.
Die Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Dabei sind auch Risiken durch Gewalt, Überfälle und psychische Belastungen zu berücksichtigen. Ergänzend konkretisieren die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), insbesondere die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“, diese Anforderungen für die betriebliche Praxis.
Vor diesem Hintergrund überprüfte das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) im Jahr 2025 im Rahmen einer Schwerpunktaktion insgesamt 137 Handelseinrichtungen im Regionalbereich Nord/Mitte. Dabei wurde untersucht, wie Betriebe die Anforderungen zur Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz in der Praxis umsetzen.
Ein besonders positives Ergebnis der Schwerpunktaktion ist, dass das Thema Überfall und Gewalt in allen besichtigten Betriebsstätten – unabhängig von der Unternehmensgröße – Bestandteil der Arbeitsschutzunterweisungen war. Auch organisatorische Schutzmaßnahmen, wie die Minimierung von Bargeldbeständen, gehören inzwischen in nahezu allen Betrieben zum Standard.
Verbesserungsbedarf zeigte sich dagegen bei den technischen Schutzmaßnahmen, insbesondere in Kleinstbetrieben mit bis zu neun Beschäftigten. Lediglich 57 % dieser Betriebe verfügen über entsprechende Maßnahmen. Teilweise werden dabei noch bauliche Trennungen aus der Coronazeit als Distanzschutz genutzt. In größeren Betrieben mit 20 oder mehr Beschäftigten haben hingegen bereits mehr als 70 % gezielte bauliche Maßnahmen zur Gewaltprävention umgesetzt, beispielsweise Videoüberwachung, Alarmierungssysteme oder andere sicherheitstechnische Einrichtungen.
Auch bei der Umsetzung einzelner organisatorischer Anforderungen wurden Defizite festgestellt. So wird die nach der DGUV Vorschrift 25 vorgesehene halbjährliche Unterweisung zum Thema Überfall noch nicht in allen Betrieben vollständig umgesetzt. Darüber hinaus zeigte sich, dass die Gewaltprävention nicht überall systematisch in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt wird. In der Folge erhielten 45 % der besichtigten Kleinstbetriebe ein Besichtigungsschreiben des LAV, in dem die festgestellten Mängel aufgegriffen und deren Beseitigung eingefordert wurde.
Die Ergebnisse der Schwerpunktaktion verdeutlichen, dass die Prävention von Gewalt im Einzelhandel bereits einen hohen Stellenwert besitzt. Gleichzeitig besteht insbesondere in kleineren Betrieben noch Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung technischer Schutzmaßnahmen und der systematischen Organisation des Arbeitsschutzes. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung sowie geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen tragen wesentlich dazu bei, das Risiko von Überfällen und anderen Gewaltereignissen zu verringern und die Sicherheit sowie Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu stärken.