Aromen für Tabak-Erhitzer werden verboten

Tabakerhitzer
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Berlin. BR. Charakteristische Aromen und Aromastoffe sind künftig nicht mehr für Tabakerhitzer erhältlich. Dieser vom Bundestag beschlossenen Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes hat der Bundesrat heute zugestimmt. Damit wird das bisher nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot auch auf Erhitzer ausgedehnt.

Aromatisierte Tabakerzeugnisse führten häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten. Zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährdeten die Gesundheit, heißt es in der Begründung zum Gesetz.

Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Es setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um, die am 23. Oktober 2023 in Kraft tritt.
E-Zigaretten sind von der Novellierung nicht betroffen (Stand 07.07.2023).