Hinweise der Polizei für den Sommerurlaub

Rettungsgasse
© H@llAnzeiger

BPOLI. Die Sommerferien in Sachsen-Anhalt beginnen am heutigen 6. Juli 2023. Viele Menschen nutzen die Möglichkeit, um in den lang ersehnten Urlaub zu fahren.

Damit die geplante Reise im In- oder Ausland die gewünschte Erholung bietet, sollten sich Reisende vor Betrügern und Dieben in Acht nehmen. Daher möchten die Polizeiinspektion Magdeburg sowie die Bundespolizeiinspektion Magdeburg den Reisenden die folgenden Tipps mit auf dem Weg geben:

Vor dem Urlaub

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Zuhause während Ihres Urlaubes nicht den Anschein erweckt, unbewohnt zu sein. Bitten Sie Bekannte, regelmäßig den Briefkasten zu leeren, die Mülltonnen reinzustellen und ggf. auch den Rasen kurzzuhalten sowie Ihre Rollläden zu öffnen und zu schließen.

Hinterlassen Sie auf dem Anrufbeantworter oder in sozialen Netzwerken keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit.

Des Weiteren wird das Erstellen von Kopien der wichtigsten Ausweisdokumente (Pass, Führerschein, Impfausweis etc.), Ihrer Zahlungskarten und Tickets empfohlen. Diese bewahren Sie an separater Stelle in Ihrem Gepäck auf. So haben Sie im Falle eines Diebstahls alle wichtigen Dokumentennummern parat.

Auf dem Weg in den Urlaub und zurück

…unterwegs mit dem Pkw/Wohnwagen

Viele Verkehrsteilnehmer nutzen einen Pkw, um in den Urlaub zu gelangen. Bevor es losgeht, sollte am Fahrzeug ein Reise-Check durchgeführt werden (Licht, Öl, Reifen, etc.).

Unterwegs kommt es auf den Autobahnen immer wieder zu verheerenden Unfällen. Hauptunfallursachen sind fehlende Aufmerksamkeit, zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit und unbedachtes Handeln.

Neben all den wichtigen Paragrafen liegt das Hauptaugenmerk auf § 1 der StVO: Denn die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer Bestandteil des Verkehrs ist, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

Die Polizei appelliert insofern an alle Verkehrsteilnehmer, sich die allgemein gültigen Regeln immer wieder zu vergegenwärtigen.

Stau und stockender Verkehr auf der Autobahn
Sobald es auf der Autobahn zum Stau oder stockendem Verkehr kommt, sollten folgende zusätzliche Hinweis beachtet werden:

  • Warnblickanlage einschalten und die Geschwindigkeit verringern!
  • Rückwärtigen Verkehr immer im Auge behalten!
  • Rettungsgasse bilden und auch nach dem Befahren der ersten Rettungskräfte nicht wieder schließen!
  • Unnötige Spurwechsel vermeiden!
  • Nicht den Standstreifen benutzen!
  • Verkehrsnachrichten verfolgen!
  • Ruhe bewahren!

Außerhalb einer Notfallsituation ist das Verlassen des Fahrzeuges im Stau nicht erlaubt. Denn: So plötzlich wie der Verkehr zum Stillstand kommen kann, genauso plötzlich kann ein Stau sich wieder auflösen und der Verkehr zügig anfahren. Schnell kann man hier durch unbedachtes Verhalten selbst zur Gefährdung für sich und andere werden, was zwingend zu vermeiden ist!

…unterwegs mit der Bahn

Auch die Bahn als Fortbewegungsmittel ist sehr beliebt. Es gilt: “Gib Taschendieben keine Chance!”. Daher wird Reisenden empfohlen, verschließbare Innentaschen zu nutzen.

Wertsachen sollten nicht in Rucksäcken aufbewahrt werden. Handtaschen sollten mit dem Verschluss nach innen getragen und/oder unter den Arm geklemmt werden.

Reisende sollten sehr misstrauisch reagieren, wenn sie angerempelt werden oder “unbeabsichtigt” die Kleidung beschmutzt wird.

Vorsicht ist ebenfalls bei aufdringlicher Hilfe beim Einsteigen in den Zug geboten.

In aufgehängten Jacken sollten sich keine Geldbörsen und Handys befinden.

Das Reisegepäck sollte generell nicht unbeaufsichtigt gelassen werden!

Im Urlaub

Am Urlaubsort angekommen, ist es am besten, wenn Sie Ihre Wertsachen in einen Safe oder zur sicheren Verwahrung bei der Hotel- oder Campingverwaltung abgeben und unterwegs nur so viel Bargeld und Zahlungskarten dabei haben, wie nötig.

Schließen Sie Auto, Wohnwagen, Hotelzimmer oder Ferienwohnung immer ab, auch wenn Sie nur kurz weg sind. Lassen Sie Geld und andere Wertsachen nie offen herumliegen.

Bahnanlagen sind keine Spielplätze!

Die Bundespolizei muss sich immer wieder mit spielenden Kindern im Gleisbereich auseinandersetzen. Kinder und Jugendliche begeben sich mit dem Aufenthalt im Bereich der Bahnanlagen oder der Gleisbereiche in Lebensgefahr. In diesem Zusammenhang, besonders mit Blick auf die Ferien, weist die Bundespolizei erneut darauf hin: Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Die Züge nähern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden.

Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die zu gravierenden und mitunter tödlichen Unfällen führen kann! Die Bundespolizei bittet darum, dass Erziehungsberechtigte ihre Kinder wiederholt auf die Gefahren hinweisen.