Bundesrat drängt auf Maßnahmen gegen illegalen Tierhandel

Hund
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Berlin. BB. Der Bundesrat appelliert an die Bundesregierung, den illegalen Online-Tierhandel zu bekämpfen. Er fordert, Vertriebskanäle für illegale Anbieter zu schließen, eine bessere länderübergreifende Überwachung und Nachverfolgung zu realisieren sowie Sanktionen bei Verstößen zu verschärfen. Insbesondere seit der Corona-Pandemie habe der Online-Handel mit Tieren stark zugenommen, heißt es in der Begründung einer auf Initiative von Schleswig-Holstein gefassten Entschließung.

Kleinanzeigen-Portale seien für den illegalen Tierhandel zu wichtigen Umschlagplätzen geworden. Anonym oder auch unter falschem Namen könnten Händlerinnen und Händler dort verschiedene Tierarten ohne jegliche Kontrolle zum Kauf anbieten.

Illegaler Welpenhandel ist ein großes Problem

Oft würden kranke und ungeimpfte Tiere verkauft, die unter widrigsten hygienischen und gesundheitlichen Bedingungen gezüchtet und gehalten worden sind. Solche vermeintlich preisgünstig erworbenen Tiere verursachten häufig enorme Folgekosten und Haltungsprobleme: Viele der Tiere würden aufgrund von Überforderung in sowieso schon überfüllten Tierheimen abgegeben.

Um das zu verhindern, müsse die Bundesregierung eine zentrale Stelle zur Recherche und Aufklärung von illegalem Tierhandel einrichten, um endlich effektiv und länderübergreifend gegen die mafiösen Strukturen der internationalen Tierproduzenten vorzugehen.

Bislang würden Verkäuferinnen und Verkäufer, die illegal mit Tieren handeln, meist nur vereinzelt und zufällig erwischt und zur Verantwortung gezogen.

Onlineplattformen in der Verantwortung

Der Bundesrat drängt die Bundesregierung, endlich Maßnahmen von den Onlineportale-Betreibern einzufordern, die den illegalen Handel mit Tieren massiv erschweren. Dazu gehöre die Einführung einer Verkäufer-Identitätspflicht für den Handel mit Wirbeltieren. Die Onlineplattformen sollten außerdem über die Risiken und Missstände durch illegalen Welpenhandel informieren müssen. Würden sie gegen die Eigenkontrollpflicht verstoßen, sollte das Sanktionen zur Folge haben, verlangt der Bundesrat.