Hauptbahnhof: Bundespolizei stellt zwei gesuchte Personen in einer Stunde

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Halle. BPOLI. Am Donnerstag, 24. August 2023, konnten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Halle binnen einer Stunde gleich sieben Fahndungserfolge verzeichnen. Ihnen gingen zwei per Vollstreckungshaftbefehle gesuchte Personen ins Netz:

Zunächst wurde eine Streife um 11:15 Uhr auf einen 46-Jährigen aufmerksam. Bei der Kontrolle und Überprüfung seiner persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei wurde festgestellt, dass gegen den Georgier ein offener Haftbefehl vorliegt. Demnach wurde der Polizeipflichtige im Februar 2023 durch das Amtsgericht Leipzig wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 150 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt. Da er den geforderten Geldbetrag nicht zahlte, erließ die Staatsanwaltschaft Leipzig den besagten Haftbefehl am 10. August dieses Jahres. Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da er den geforderten Geldbetrag begleichen konnte, durfte er die Dienststelle nach kurzer Zeit als freier Mann wieder verlassen. 

Dieses Glück blieb einen 39-Jährigen kurz darauf versagt. Auch er wurde gegen 12:10 Uhr im Hauptbahnhof Halle angetroffen und einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wies sich der Deutsche mit einem abgelaufenen Personalausweis aus. Der Abgleich seiner Daten mit dem Fahndungsbestand der Polizei ergab gleich mehrere Einträge, darunter fünf Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Halle, welche jeweils zweimal im Januar, zweimal im Februar und einmal im Juni 2023 erlassen wurden. Der Mann wurde durch das Amtsgericht Halle im Zeitraum von März 2021 bis November 2022 vier Mal verurteilt. Er war wegen des unerlaubten Verlassens eines Unfallortes, des zweimaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln angeklagt. Insgesamt erhielt er dafür Geldstrafen im Wert von 3.600 Euro beziehungsweise 180 Tage Ersatzfreiheitstrafe. Des Weiteren wurde er wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit zu einem Tag Ersatzfreiheitstrafe verurteilt, da er nicht gewillt war, eine Geldbuße von 30 Euro zu zahlen. Da er sich trotz ergangener Ladungen nicht den Strafantritten stellte, ergingen die Haftbefehle. Davon setzen die Bundespolizisten ihn in Kenntnis und nahmen ihn fest. Zudem verhängte das Amtsgericht Halle ein Fahrverbot gegen den Mann und wies an, seinen Führerschein einzuziehen. Demzufolge beschlagnahmten die Bundespolizisten das Dokument. Der 39-Jährige war nicht in der Lage die erhebliche Summe zu zahlen und wurde daher an eine Justizvoll-zugsanstalt übergeben.

Die ausschreibenden Behörden wurden jeweils über den Aufgriff, die Einzahlung des Betrages beziehungsweise des Verbleibes der Personen durch die Bundespolizisten informiert.