Halle. MI. Die Landespolizei Sachsen-Anhalt beteiligte sich vom 13. bis 19. Mai 2024 an der zweiten Aktionswoche des Jahres zum Thema „Truck & Bus“. Rund 130 Beamte der Landespolizei kontrollierten insgesamt 436 Fahrzeuge des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs. Dabei hatten sie insbesondere die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeitsverstöße, den technischen Zustand der Fahrzeuge sowie die Sicherung der Ladung im Blick.
Bei 46 Prozent (199 Fahrzeuge, darunter 14 Busse) der kontrollierten Fahrzeuge wurden Beanstandungen festgestellt. Die häufigsten Verstöße betrafen die nicht eingehaltenen Lenk- und Ruhezeiten (147 Fälle), gefolgt von der falschen Bedienung des Tachographen (86 Fälle) und Geschwindigkeitsverstößen (35 Fälle). In 41 Fällen wurde die Weiterfahrt aufgrund schwerwiegender Verstöße untersagt.
Einen besonders einzigartigen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nahm die Polizeiinspektion Halle während eines Einsatzes auf: Zwei Berufskraftfahrer versuchten sowohl Fahrzeit als auch Benzin zu sparen, indem sie einen Sattelzug mit einem zweiten Lkw beluden. Das Gespann wurde vorerst wegen Überlänge (22,10 m) und Überhöhe (3,30 m statt erlaubten 2,25 m) gestoppt. Auch die mitgeführten Lade- und Sicherungseinrichtungen lagen lose auf der Ladefläche des Sattelzuganhängers. Die Weiterfahrt wurde untersagt und Sicherheitsleistungen erhoben. Nach dem Abladen konnten beide Fahrer ihre Fahrt getrennt fortsetzen.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „ Die hohe Zahl der Verstöße zeigt, wie wichtig die Kontrollen der Landespolizei sind. Sie halten die Betreiber des Personen- und Güterverkehrs sowie die Fahrerinnen und Fahrer stetig dazu an, auf den einwandfreien Zustand ihrer Fahrzeuge zu achten. Ein wichtiges Ziel der Beamtinnen und Beamten ist bei diesen Einsätzen auch die Aufklärung über die Gefahren im Straßenverkehr. Berufskraftfahrerinnen und -fahrern sowie allen anderen Teilnehmern auf den Straßen sollte bewusst sein, dass beispielsweise Übermüdung eine Gefahr hinter dem Lenkrad eines Fahrzeuges ist. Deshalb sind Lenk- und Ruhezeit einzuhalten. Mit Nachlässigkeit gefährden die Betroffenen nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.“