Halle. BPOLI. Am Mittwoch, den 16. August 2023, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei gegen 08:45 Uhr eine 34-Jährige auf dem Hauptbahnhof Halle. Bei der anschließenden Überprüfung ihrer Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass sie seit dem 23. Juni dieses Jahres durch das Amtsgericht Halle per Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde. Gegen die Frau wird wegen diverser Diebstahlsdelikte ermittelt.
Sie verfügt aktuell über keinen festen Wohnsitz. Trotz vorheriger ordnungsgemäßer Ladung blieb sie ihrer Hauptverhandlung unentschuldigt fern. Demnach erging der Untersuchungshaftbefehl. Dieser wurde der Gesuchten eröffnet. Gegen 14 Uhr erfolgte die Vorführung vor dem Amtsgericht Halle. Der zuständige Richter bestätigte jenen Haftbefehl. Die deutsche Staatsangehörige wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt überführt.
Einem 29-Jährigen erging es gegen 21.15 Uhr ähnlich. Die Überprüfung seiner Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei brachte weitere Folgemaßnahmen für die Einsatzkräfte mit sich. Der Mann wurde durch das Amtsgericht Mainz bereits im Oktober 2021 wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen verurteilt.
Da der Deutsche die offene Geldstrafe bisher nicht beglichen hatte und sich dem Strafantritt, trotz vorher ergangener Ladung nicht stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Mainz am 11. Juli 2023 den Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen den Mann fest und mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Den geforderten Betrag konnte er abermals nicht aufbringen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Halle überstellt. Die ausschreibenden Behörden wurden entsprechend informiert.