Halle. BPol. Trotz einer Verurteilung wegen mehrerer Leistungserschleichungen nutzte ein 29-jähriger Mann erneut die Bahn ohne Fahrausweis und muss nun ins Gefängnis: Am Samstag, den 9. November 2024 meldete sich gegen 12.15 Uhr eine Zugbegleiterin eines Intercityexpresses, welcher von Berlin nach Halle (Saale) eingesetzt war, telefonisch bei der Bundespolizei in Halle (Saale) und bat um Unterstützung. Im Zug befand sich der besagte Reisende und konnte weder einen gültigen Fahrschein, noch ein Personaldokument vorweisen.
Zum Zwecke der Fahrpreisnacherhebung und Strafverfolgung stand eine Streife der Bundespolizei während der Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Halle (Saale) bereit und stellte die Personalien des Italieners fest.
Die fahndungsmäßige Überprüfung dieser brachte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main zum Vorschein: Demnach hatte das Amtsgericht Frankfurt/Main den Mann bereits im April 2024 wegen mehreren Leistungserschleichungen zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitstrafe von 20 Tagen verurteilt. Da die vollständige Zahlung der geforderten Geldsumme ausblieb und der Mann unbekannten Aufenthaltes war, erging im August 2024 der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten und nahmen ihn fest. Auch an diesem Tag gelang es ihm nicht, den geforderten Betrag zu zahlen.
Entsprechend übergaben die Bundespolizisten den Mann an eine Justizvollzugsanstalt, fertigten eine Strafanzeige wegen der aktuell begangenen Leistungserschleichung und setzten die ausschreibende Behörde abschließend über den Vollzug des Haftbefehls in Kenntnis.