22-Jähriger wandert in U-Haft

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Halle. BPol. Am Dienstag, 10. Juni 2025, kontrollierte Streife der Bundespolizei einen jungen Mann im Hauptbahnhof Halle (Saale). Da er kein Ausweisdokument vorweisen konnte, wurde der afghanische Staatsangehörige zur Dienststelle der Bundespolizei mitgenommen.

Dort konnte seine Identität mittels Fingerabdruckscan zweifelsfrei festgestellt werden. Ein Abgleich der Personaldaten im Fahndungssystem ergab, dass das Amtsgericht Halle (Saale) einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen hatte. Im Februar 2025 erging der Beschluss über die Anordnung der Untersuchungshaft aufgrund von 6 Straftaten im Bereich der Bedrohung, des Diebstahls und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Da der 22-Jährige mit einer erheblichen Haftstrafe zu rechnen hat und unbekannten Aufenthaltes war, erging der Untersuchungshaftbefehl. Diesen eröffneten die eingesetzten Beamten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und mit zum Bundespolizeirevier Halle (Saale), auf dem er von einer zuständigen Streife der Landespolizei zur Vorführung beim Bereitschaftsrichter übernommen wurde.