Halle. BPOLI. Ein 41-Jähriger wurde seit Februar 2023 durch die Staatsanwaltschaft Halle gleich mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen gesucht. Demnach wurde der Deutsche durch das Amtsgericht Halle bereits im Juli 2020 wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 225 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen verurteilt.
Weiterhin verurteilte ihn selbiges Amtsgericht im Mai 2021 wegen Ver-stoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen. Da der Gesuchte lediglich 30 Euro von der geforderten Geldsumme zahlte und sich, trotz ergangener Ladung zum Strafantritt, nicht stellte, erließ die Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres die Haftbefehle.
Am 6. Juli 2023 trafen die Bundespolizisten den 41-Jährigen gegen 13 Uhr in Halle an. Die Beamten eröffneten ihm die zwei Haftbefehle und nahmen ihn fest. Da der Mann die geforderten Geldstrafen von 225 Euro und der Rest-Geldstrafe von 1.470 Euro nicht zahlen konnte, wurde er am selbigen Tag an die zuständige Justizvollzugsanstalt übergeben. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde über den Aufgriff und den Verbleib des Festgenommenen.